xml-rechnung.eu Funktionen Preise E-Rechnung
Der Gesetzgeber macht die E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ab 1.1.2028 uneingeschränkt zur Pflicht

E-Rechnungen erstellen, empfangen und archivieren

Unsere App macht das XML lesbar, validiert und bewahrt Ihre Belege 8 Jahre sicher auf. Sie laden die Rechnung einfach hoch oder leiten sie per E-Mail weiter.

Sie erstellen Ihre eigenen Rechnungen in der App per Formular oder mit unserem Excel-Tool.

Abrechnung je Dokument
Berechnet wird allein die Archivierung, einmal je Dokument. Prüfen, Erstellen und Exportieren sind immer kostenlos.
Kein Systemwechsel
E-Mail-Programm, Excel und Warenwirtschaft bleiben im Einsatz. Papier und PDF nehmen denselben Weg wie elektronische Rechnungen.
Prüfung mit dem Referenzvalidator
Ein- und ausgehende Rechnungen werden mit dem KoSIT-Validator geprüft, der Prüfbericht wird mit dem Beleg archiviert.
Das Journal in xml-rechnung.eu: links die Liste der Rechnungen mit Suche, Zeitraum- und Statusfilter, jede Zeile mit Partner, Betrag, Rechnungsnummer und Belegnummer. Rechts die gewählte Rechnung — oben die Bearbeitung mit Mitteilung an die Buchhaltung und den Knöpfen „Bezahlt“ und „Rechnung abweisen“, darunter der Reiter „Rechnung anzeigen“ mit der lesbar dargestellten Rechnung.
Digitales Journal. Alle Rechnungen an einer Stelle — geprüft, lesbar und abgelegt.

Elektronischer Rechnungseingang

Rechnungen aus dem Posteingang einfach hochladen oder E-Mail direkt weiterleiten. Mit Papierrechnungen müssen Sie bis Ende 2027 noch rechnen — einfach einscannen und digital erfassen.
Dokument lesbar machen
Aus dem XML wird wieder ein Beleg, wie Sie ihn kennen — bei Bedarf auch ausgedruckt. Was auf dem Ausdruck steht, ist garantiert identisch mit dem XML. Darauf kommt es an.
Sichtprüfung
Prüfen Sie hier die E-Mail und den Beleg. Kommt die Datei vom erwarteten Lieferanten? Ist die Bankverbindung bekannt? Die Prüfung auf Echtheit der Herkunft liegt nicht nur in Ihrem Interesse, sie ist eine Prüfungspflicht nach § 14 Abs. 3 UStG.

Auch Papier kommt weiter an

Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht ausgenommen — Kassenbons und Tankbelege kommen weiter auf Papier. Einscannen, hochladen, fertig.
Wie Papierbelege archiviert werden ›

E-Rechnung prüfen

Neben der üblichen kaufmännischen Prüfung der Mengen und Preise ist bei einer E-Rechnung eine technische Prüfung nötig. Dafür setzen wir den Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards ein — das offizielle Prüfwerkzeug für EN 16931, XRechnung und Peppol BIS.
Ist das Dokument überhaupt maschinenlesbar?
Ein gültiges XML ist keine Formsache. Ist die Datei defekt, ist es keine gültige Rechnung — egal, was auf dem Ausdruck steht.
Enthält die Datei eine gültige E-Rechnung?
Entspricht die Datei den gültigen Standards EN16931 oder XRechnung? Hybrid-PDFs (ZUGFeRD) müssen auch gültiges XML enthalten. Das PDF allein wird nicht anerkannt.
Sind alle Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug nach § 14 Abs. 4 UStG vorhanden?
Das ist zwar nicht neu, aber jetzt müssen die Daten im XML geprüft werden.
Schematron-Validierung für EN16931, XRechnung und Peppol BIS.
Wir validieren alle Belege mit dem Validator der Koordinierungstelle für IT-Standards (KoSIT).
Geprüft wird in beide Richtungen
Eingehende und ausgehende Rechnungen durchlaufen dieselbe Prüfung. Eine Rechnung, die Sie hier erzeugen, besteht denselben Test wie eine fremde, bevor Sie sie versenden. Der vollständige Prüfbericht wird mit dem Beleg archiviert — damit ist zu jedem Dokument nachvollziehbar, auf welcher Grundlage es als gültig eingestuft wurde.

Probieren Sie es selbst › der Validator prüft die Datei direkt hier und ohne Anmeldung.

Übergabe ans Steuerbüro

Einfacher Export aller Dateien als ZIP-Archiv. Ihre Kanzlei muss nichts umstellen, nichts kaufen und sich nirgends anmelden.

Als Datenpaket

Die Originaldateien und eine Belegliste als ZIP-Datei.

Oder auf Papier

Ausgedruckt im Umschlag, wenn Ihr Steuerbüro das so wünscht.

Archivierung

Unveränderbar für mindestens acht Jahre.
Der Originalbeleg, unveränderbar
Abgelegt wird die Datei, wie sie ankam — nicht die Bildschirmansicht. Wir verwenden einen Objektspeicher mit Schreibsperre und Prüfsumme: eine nachträgliche Änderung ist hier technisch nicht möglich.
Acht Jahre laut Gesetz, bei Bedarf länger
Laufende Prüfungen und eventuelle Verfahren verlängern die Aufbewahrungsfrist. Sie entscheiden selbst, ob Dokumente nach Ablauf der Frist gelöscht werden können.
Lückenlos und wiederauffindbar
Jeder Eingang wird mit Zeitpunkt protokolliert. Damit ist belegbar, dass nichts fehlt und nichts nachträglich dazugekommen ist. Sie suchen nach Lieferant, Betrag, Datum oder Nummer; der Prüfer bekommt seinen Datenträgerexport.

Der Aktenordner darf weg

Papierbelege dürfen eingescannt und danach vernichtet werden — das ersetzende Scannen ist ausdrücklich zulässig. Im Original bleiben nur notarielle Urkunden, Eröffnungsbilanzen, Zolldokumente und Wertpapiere.

Mehr zu Archivierung.

E-Rechnungen erstellen

Ihre eigenen Rechnungen erstellen Sie über die App oder mit unserem Excel-Tool. Rechnungen die Sie in Ihrer Warenwirtschaft oder Branchensoftware erstellt haben, importieren sie einfach über den Upload.
EN 16931, XRechnung und ZUGFeRD (Hybrid-PDF)
Über die App erstellen Sie Ausgangsrechnungen in allen zulässigen Formaten. Entweder über ein Formular oder mit unserem Excel-Tool.
Import
Erstellt Ihre Warenwirtschaft oder eine andere Software bereits Rechnungen für Sie? Kein Problem, importieren Sie sie genau so einfach wie Eingangsrechnungen.

Ab 2028 ohne Einschränkung

Wer an ein anderes Unternehmen fakturiert, muss eine E-Rechnung ausstellen.
Für Privatkunden und bei Beträgen unter 250 € bleibt alles wie bisher.

Zuverlässigkeit & Sicherheit

  • Wir betreiben unsere Server in Deutschland, bei einem deutschen Unternehmen in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum.
  • Alle Verbindungen zu unseren Systemen sind SSL-verschlüsselt.
  • Validiert wird mit dem Referenzvalidator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).

Verfahrensdokumentation & AV-Vertrag

Die Dokumentation der technischen Prozesse auf unserer Seite liefern wir selbstverständlich. Sie ergänzen nur Ihren eigenen Ablauf.

In Ihren Rechnungen stehen Namen und Adressen. Dafür verlangt die Datenschutzgrundverordnung einen Vertrag darüber, wie mit diesen Daten sicher umgegangen wird. Sie finden ihn zusammen mit der Verfahrensdokumentation im Kundenbereich.

Sie zahlen einmalig pro archiviertem Dokument

Ansehen und Prüfen kostet nichts. Berechnet werden nur gültige Dokumente bei Übertragung ins Archiv. Alle Dokumente sind über die gesamte Speicherdauer ohne zusätzliche Kosten abrufbar.
Guthaben
25 Cent je archiviertem Dokument
Sie zahlen, was Sie verbrauchen. Gekauftes Guthaben verfällt nicht.
Abo
6,00 € im Monat
40 Dokumente inklusive, jedes weitere 15 Cent
Für alle, die nicht ans Nachkaufen denken wollen. Ab 25 Belegen im Monat günstiger als Prepaid.

Fangen Sie jetzt an.

Sie erhalten bei der Registrierung 10 Dokumente gratis. Probieren Sie es aus.

  1. Konto anlegen und bestätigen. Keine Kreditkarte nötig, es dauert zwei Minuten.
  2. Laden Sie erste Rechnungen hoch, testen Sie Journal und Export.
  3. Erstellen Sie den ersten Export und senden Sie ihn an Ihre Buchhaltung oder Ihr Steuerbüro.
Fair & transparent
  • Tarifwechsel oder Kündigung immer zum Monatsende möglich.
  • Gekauftes Guthaben verfällt nicht. Auch beim Wechsel in ein Abo bleibt einmal gekauftes Guthaben bestehen.
  • Ihr Archiv gehört Ihnen. Jederzeit Zugriff auf Ihre Dokumente während der Aufbewahrungsfrist.
Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer.