Legen Sie eine XML-Datei oder ein ZUGFeRD-PDF ab. Sie sehen die Rechnung lesbar dargestellt und bekommen das Prüfergebnis dazu.
Ohne Anmeldung. Die Datei wird nach der Prüfung gelöscht.
Nicht jede ZUGFeRD-Datei zählt als E-Rechnung. Die Finanzverwaltung erkennt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 an, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL — sie enthalten nicht alle Angaben, die die Norm verlangt.
Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betreut den Standard XRechnung und veröffentlicht dazu einen Validator samt Prüfkonfigurationen.
| Validator | 1.6.3 |
| XRechnung | 3.0.2, Konfiguration 2026-02-04 |
| Peppol BIS | 3.0.21, Konfiguration 2025-11-24 |
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Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Gewähr für die Ergebnisse der Validierung und des XML/PDF-Renderers. Die auf dieser Website veröffentlichten Informationen wurden teilweise mit Unterstützung von KI recherchiert und aufbereitet. Trotz sorgfältiger Kontrolle und regelmäßiger Überprüfung können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte übernehmen. Wenn Sie Fehler finden oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über einen Hinweis.
Compliance: Wir validieren gegen den offiziellen KoSIT Validator 1.6.3 mit den Konfigurationen XRechnung 3.0.2 und Peppol BIS 3.0.21. Die Images sind auf Docker Hub veröffentlicht, die Dockerfiles sind auf GitHub einsehbar.
Keine Steuer- oder Buchhaltungsberatung: Wir bieten keine Beratung in Steuer- oder Buchhaltungsfragen an. Bitte wenden Sie sich für solche Fragen an einen Steuerberater oder ein Steuerbüro.
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